Allgemeine Geschäftsbedingungen der firstsleep Gruppe

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Gesellschaften der firstsleep Gruppe.

 

1.2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von den Gesellschaften der firstsleep Gruppe ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

2. Vertragsschluss

 

2.1. Auf eine Buchungsanfrage des Bestellers  hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der Gesellschaften firstsleep Gruppe, die mindestens in Textform zu erfolgen hat, der Beherbergungsvertrag zustande.

 

2.2. Vertragspartner sind die entsprechende Gesellschaft der firstsleep Gruppe, die das Hotel, die Wohnung oder die sonstige Unterkunft betreibt (nachfolgend Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe), und der Besteller. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der Dritte zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag, sofern die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt; eine deliktische Haftung des Gastes bleibt hiervon unberührt. Davon unabhängig hat jeder Besteller dafür Sorge zu tragen, dass der Gast die vertraglichen und die Regelungen diese Geschäftsbedingungen einhält.

 

2.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung

 

3.1. Die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe ist verpflichtet, die vom Besteller gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Wäscheservice) dazu reserviert, so sind die Bedingungen für diese zusätzlichen Leistungen für beide Vertragspartner bindend.

 

3.2. Maßgeblich für die Höhe der Vergütung ist die jeweilige Vereinbarung, subsidiär die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen.

 

3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe gegenüber Dritten.

 

3.4. Rechnungen der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe sind unverzüglich nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz der EZB. Der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

 

3.5. Die Annahme und die Auswahl von Kreditkarten sind der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch dann, wenn die grundsätzliche Annahme von Kreditkarten durch Aushänge im Beherbergungsgebäude angezeigt wird. Die Entgegennahmen von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

 

3.6. Die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Vertragspartners aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

 

3.7. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe aufrechnen oder mindern.

 

4. An- und Abreise

 

4.1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

4.2. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Vertragspartner steht es frei, der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

5. Stornierung des Gastes, Rücktritt

 

5.1. Die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

 

5.2. Die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

 

5.3. Bei garantierter Buchung durch Privatpersonen halten wir die Reservierung auch nach 17:00 Uhr. Sie kann bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden, danach können 100% des vereinbarten Preises berechnet werden.

 

5.4. Stornierungen von Gruppen- oder Kontingentreservierungen

 

a) Bei Stornierung bis 21 Tage vor Anreise kann die Hälfte des gebuchten Kontingents kostenfrei zurückgegeben werden.

 

b) Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise werden 50% des vereinbarten Logispreises berechnet.

 

c) Bei Stornierungen 7 Tage vor Anreise werden 75% des vereinbarten Logispreises berechnet.

 

d) Bei Stornierung ab 1 Tag vor Anreise werden 100% des vereinbarten Komplettpreises berechnet.

 

5.5 Sofern die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung die Höhe des vereinbarten Preises für die von Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistung erwirbt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5.6. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung geltend entsprechend, wenn der Gast die gebuchten Leistungen, ohne dies der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

6. Rücktritt der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe 

 

6.1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe die Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt.

 

6.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6. vereinbarte fällige (Voraus-)zahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzte Frist geleistet, so ist die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesen Fällen sind Unterkünfte sofort zu räumen.

 

6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

 

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,

 

b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder Zwecks, gebucht werden,

 

c) die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gesellschaften der firstsleep Gruppe oder der Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gesellschaften der firstsleep Gruppe zuzurechnen ist,

 

d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer 2.3. vorliegt oder

 

e) wenn der Vertragspartner oder die ihm zuzurechnenden Gäste sich nicht an die Hausordnung halten.

 

6.4. Die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts mindestens in Textform in Kenntnis zu setzten.

 

6.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

 

7. Haftung der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe, Verjährung

 

7.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

 

7.2. Die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

 

7.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

 

7.5. Weckaufträge werden der Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

7.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

8. Verjährung und Schlussbestimmungen

 

8.1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach 3 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 5 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

 

8.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingung für die Hotelaufnahme erfolgen schriftlich. Einseitige Änderungen sind unwirksam.

 

8.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Firmensitz der firstsleep Holding GmbH in München.

 

8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr München. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand München. Die Hotelgesellschaft der firstsleep Gruppe ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

 

8.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Sollte Ihre Kreditkarte eine Abbuchung nicht zulassen, so wird Ihre Reservierung automatisch storniert.